Migrationsrecht
In diesem Kapitel erfahren Sie mehr über meine Tätigkeit für die Rechte von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen sowie über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, über den Weg zur Anerkennung bzw. Beibehaltung des Flüchtlingsstatus und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die klassische Abgrenzung zwischen „Ausländerrecht“, Staatsangehörigkeitsrecht“ und „Asylrecht“ wird meines Erachtens dem gesellschaftlichen Wandel Deutschlands zur Einwanderungsgesellschaft und der inzwischen sehr hohen Bedeutung des Rechts der europäischen Union nicht mehr gerecht. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft, der hohen Bedeutung der Freizüigkeit für EU-Bürger und dem gesellschaftlichen Wandel Deutschlands zur Einwanderungsgesellschaft reichen die Begriffe “Ausländerrecht” und “Asylrecht” nicht mehr aus, das Rechtsgebiet begrifflich zu umschreiben.
Deshalb habe ich die vielen Facetten eines meiner wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte unter dem Begriff Migrationsrecht zusammengefasst.